Feinstaubplakette

Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (kurz auch: Feinstaubverordnung, Langtitel: Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) ermöglicht die Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid. In eine Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren, die sich nach ihrer Euro-Abgasnorm sowie dem Feinstaubausstoß richtet.

Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen durch Aufkleber (Plaketten) gekennzeichnet sind. Diese werden bei betroffenen Fahrzeugen (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen) gut sichtbar rechts oben oder unten hinter der Windschutzscheibe angebracht.

Quelle Wikipedia

Diese entsprechende Plakette können Sie bei uns gegen eine Gebühr von 5.- Euro erwerden.

Die entsprechende Zuordnungstabelle siehe  Tabelle Feinstaub.